Der Ortsteilrat Burgau schloss sich in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 folgender Erklärung der Bürgerinitiative "Altes Gut Burgau" einstimmig an:

Zur Bebauung des Areals „Altes Gut Burgau“

Der Ortsteilrat von Jena-Burgau, begrüßt gemeinsam mit der Bürgerinitiative prinzipiell eine angemessene Bebauung des zum großen Teil brachliegenden Geländes des Alten Gutes Burgau im Rahmen eines Bebauungsplanes. Im Einleitungsbeschluss des Stadtrates vom 16.12.2016 war eine "gebietsverträgliche, strassenbegleitende, und überwiegend 2-3 geschossige Bebauung" gefordert worden.

Nach dem aktuellen Bebauungsplanentwurf widersprechen jedoch die Bauhöhen, Geschosszahlen, die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Dichte der wohnlichen Nutzung, die Versiegelung der Fläche, und am auffälligsten die äußere Gestaltung bei Weitem den Vorschriften des Baugesetztes zur ortsüblichen Bebauung im Innenbereich und dem Auftrag des Stadtrates an die Entwurfsverfasser.

Um unseren attraktiven und teilweise unter Denkmalschutz stehenden Ortskern zu schützen, muß sich zumindest das äußere Erscheinungsbild des Baukörpers an die umliegende Bebauung entsprechend den hierzulande üblichen Bauregeln bezüglich der Bauhöhen und der Dachgestaltung anpassen. Des Weiteren gibt es mehrere Punkte, die einer Nachbesserung bedürfen, um nachhaltige Belastungen der Bürger Burgaus zu vermeiden. Wir können deshalb dem vorliegenden Bebauungsplan in seiner jetzigen Form nur zustimmen wenn die folgenden Festlegungen zu dessen Bestandteil werden.

Maßnahmen zur Erhaltung des Ortsbildes:

  • Nach Außen hin eine ortstypische Traufhöhe von maximal 8 Metern über Gelände. (Ortstypisch sind 5-6 Meter zuzüglich Geländeneigung und Sockel) Nach Außen hin, straßenbegleitend zur Grenzstrasse, Geraer Strasse, zur Brunnengasse sowie die Nord- und Ostseite des Objektes "3" (Tagespflege), ortstypische Satteldächer mit 45° Neigung und Dachziegeln in der Farbe rot bis dunkelbraun. Dachüberstand mindestens 50 cm. Maximal 30 % der Außenfassade giebelständig. Die Giebel ebenfalls mit 45° Dachneigung bis zu 4 Meter über die Traufhöhe hinausgehend. Nach Innen hin braucht keine Dachneigung eingehalten werden.
  • Zurücksetzen des gewerblichen Teils „Objekt 3" (Tagespflege) und verdecken des Baukörpers hinter einem verlängertem Grünstreifen mit Bäumen als Alternative zum 45°-Satteldach an Nord-und Ostseite dieses Baukörpers
  • Kein 5. Geschoß für das Markthaus (4 Geschosse widersprechen schon deutlich genug dem Einleitungsbeschluß und der ortsverträglichen 2-3 geschossigen Bauweise.
  • Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage zur Grenzstrasse hin und nicht in die verkehrsberuhigte Zone.
  • Verbindliche Festsetzung von 130 Parkplätzen auf dem Grundstück der Ernst-Abbe-Stiftung. Es werden 25 Kurzzeitparkplätze für Kunden, Besucher, Pflegekräfte und Patienten benötigt. Diese Kurzzeitparkplätze können zum Teil auch in der Tiefgarage ausgewiesen werden. Um das Parkplatzangebot gegebenenfalls dem schwer abschätzbaren Bedarf anpassen zu können muß auch das Areal westlich der Grenzstraße genutzt werden. (es ist schließlich im B-Plan einbezogen)
  • Am Schloßweidigt wird eine befestigte, unversiegelte Fläche geschaffen die einem Müllfahrzeug als Wendemöglichkeit dienen kann.
  • Die ohne Begründung auf dem Grundstück von Familie Elster gezogenen Baulinien und Baugrenzen entfallen.

Am 21. 4. 2018 hielt der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrates in Burgau einen Vor-Ort-Termin ab. Die zuletzt nachdrücklich vorgetragenen Anwohnerproteste hatten den Beschluss des Bebauungsplanes im Stadtrat zu Fall gebracht und nun muss sich der Ausschuss erneut damit befassen. Die Stadträtinnen und Stadträte machten sich vor Ort ein Bild von der Stimmungslage und tauschten sich auch mit dem Bauherren (Abbe-Stiftung) und der Stadtverwaltung aus (Dezernent Peisker war auch vor Ort).

Eindrucksvoll wiesen rote Luftballons auf die Größe des Baukörpers hin, die zwar schon länger bekannt war, aber jetzt erst so richtig wahrgenommen wurde. Trotz einiger hitziger Einzeldebatten war es eine durchaus sachlich geführte Veranstaltung, die ihre Fortsetzung am kommenden Donnerstag (26. 4.) im Stadtentwicklungsusschuss des Jenaer Stadtrates finden wird. Bis dahin sollen die Anliegen noch einmal zusammengefasst und dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Der Jenaer Stadtrat hat die Beschlussvorlagen zum Bebauungsplan "Altes Gut" (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) in seiner Sitzung am 14. 3. 2018 in den Stadtentwicklungsausschuss zurück verwiesen. Grund waren Proteste von Bürgern, die sich im Auslegungsverfahren ungerecht behandelt fühlten. Ein Vertreter der Bürgerinitiative erhielt Rederecht im Stadtrat. Er kritisierte die Arbeit des Ortsteilrates Burgau. Mit einfacher Mehrheit von 18 zu 17 Stimmen verwiesen die Stadträte die Beschlussvorlage zurück in den Stadtentwicklungsausschuss. Der hatte am 22. Februar die beiden Beschlussvorlagen behandelt und einstimmig befürwortet. Dabei waren auch 2 Vertreter der Bürgerinitiative anwesend, die sich allerdings nicht äußern wollten. Im Anschluss an die Sitzung wurde der Vertreter des Ortsteilrates von der Bürgerinitiative kritisiert, dass er deren Belange nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt habe.

Wie weiter? Dazu demnächst mehr an dieser Stelle.

 

Der Bebauungsplan "Altes Gut" wurde im Mai 2017 öffentlich ausgelegt. Aus den Eingaben der Bürger und der Träger öffentlicher Belange ergaben sich Veränderungen des Bebauungsplans, die im folgenden Bild dargestellt werden.

Der Jenaer Stadtrat entscheidet am 14. März 2018 zum derart geänderten Bebauungsplan (Abwägungsbeschluss) und über seine Rechtswirksamkeit (Satzungsbeschluss).

 

Großen Zulauf hatte die Quarierswerkstatt zum "Alten Gut" Burgau am 27. April 2017. Neben den Burgauer Nachbarn waren auch viele Interessenten für die entstehenden Wohnungen gekommen. Neben den gerade offenliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan sollte es auch darum gehen, wie das neue Burgauer Viertel zu Leben erweckt werden kann.

Für alle, die sich zu den aktuell ausliegenden Plänen schlau machen und äußern wollen, wird es Zeit: Bis Freitag (5. 5. 2017) müssen die Wortmeldungen bei der Stadtverwaltung sein.

Weiterführende Artikel:

Bekanntmachung der Auslegung

Auslegung des Bebauungsplanes "Altes Gut"

Bebauungsplanentwurf 2017

 

 

So. liebe Burgauer, jetzt ist es soweit. Eure Meinung ist gefragt. Vom 3. April bis 5. Mai liegt der Bebauungsplanentwurf für das Alte Gut öffentlich aus. In dieser Zeit können Ergänzungen, Änderungen, Widersprüche vorgebracht werden. Siehe dazu die  Öffentliche Bekanntmachung

Zum Bebauungsplan-Entwurf liegen vor: Planzeichnung, Textteil und Begründung sowie die zugehörigen Gutachten.

An diesen Stellen können Sie die Unterlagen einsehen:

  • online auf dieser Webseite (jederzeit)
  • Von 3. 4. bis 5. 5. zu den Öffnungszeiten Am Anger 34, 2. Stock im Gang zwischen den Zimmern 02_09 und 02_13
    jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr,
    Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
    sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • Von 3. 4. bis 5. 5. in der Kirche Burgau (täglich 10-18 Uhr)
    (Alle Unterlagen sind in Papierform vorhanden und einsehbar)

 

Hier können Sie Ihre Stellungnahme abgeben:

Der Ortsteilrat wird während der Auslegungszeit eine Quartierswerkstatt organisieren, bei der alle Beteiligten (Stadtverwaltung und Erns-Abbe-Stiftung) nach Burgau kommen, um alle Fragen der Anwohner direkt und anschaulich zu diskutieren können. Termin:  Donnerstag, 27. April 2017, 17 Uhr im "Alten Gut".

 

 

Am 8. Februar 2017 informierte Kerstin Rietz (Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung) den Burgauer Ortsteilrat über das anstehende Auslegungsverfahren.

Wenn die Terminkette wie geplant eingehalten wird, wird der Bebauungsplan-Entwurf für das Areal des "Alten Gutes" von Mitte April bis Mitte Mai öffentlich ausliegen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Einsprüche, Anmerkungen, Ergänzungen etc. bei der Stadtverwaltung einzureichen. Das ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit der Anwohner, sich mit dem Vorhaben des neuen Nachbarn zu befassen und seine Bedenken vorzubringen. Nach dem Ende der Offenlage werden die Einsprüche bearbeitet. Natürlich wird es zu Abwägungen kommen, welchem Widerspruch durch Planänderung abgeholfen werden kann und welchem nicht.

Am Ende der Abwägung (durch den Stadtrat zu beschließen) steht dann der fertige Bebauungsplan. Für den "richtigen" Bau muss der Bauherr einen Bauantrag stellen, der erneut von der Stadt geprüft wird, vor allem hinsichtlich der Vorgaben des Bebauungsplanes.

Der Ortsteilrat wird in der Zeit der Auslegung (27. 4., 17 Uhr, "Altes Gut") eine Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan organisieren, wo die Fragen der Nachbarinnen und Nachbarn ausgiebig behandelt werden sollen und die Möglichkeit besteht, seine Einsprüche geltend zu machen.

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau"

 

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 15.03.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Hiermit wird die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet befindet sich ca. 5 km südlich des Stadtzentrums im Ortsteil Burgau und wird begrenzt durch die Grenzstraße, die Geraer Straße, die Straße Hinterm Gut, die Brunnengasse sowie den Fuß-/Radweg Am Schloßweidigt.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, den planungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung einer gebietsverträglichen, straßenbegleitenden, überwiegend zwei- bis dreigeschossigen Bebauung für eine überwiegende Wohnnutzung mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Dabei sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Funktionen und Flächen neu zu ordnen und zu sichern.

 

Öffentliche Auslegung

 

Der vom Stadtrat am 15.03.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes Gut Burgau", bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie die bisher erstellten Gutachten sind in der Zeit

 

vom 03.04. bis einschließlich 05.05.2017

 

jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr,

Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

 

im Verwaltungsgebäude Am Anger 34, 2. Stock im Gang zwischen den Zimmern 02_09 und 02_13 öffentlich einsehbar.

 

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich an die Stadtverwaltung Jena, Postfach 100338, 07703 Jena oder mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, Am Anger 34, 2. Stock, Zimmer 2_13 abgegeben werden.

 

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“ der Wiedernutzbarmachung von vormals bebauten Flächen dient, wird er entsprechend § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen hierfür sind erfüllt:

 

  • Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Es gibt keine Bebauungspläne in engem sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang, deren zulässige Grundfläche mitzurechnen ist.

  • Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Um­weltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

  • Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass FFH- oder europäische Vogelschutzgebiete beein­trächtigt werden.

 

In Anwendung des § 13 a BauGB wurde eine förmliche Umweltprüfung nicht durchgeführt, ein Umweltbericht wurde nicht erstellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informa­tionen verfügbar sind bzw. folgende Gutachten ausgelegt werden:

  • Artenschutzfachbeitrag (artenschutzrechtliche Beurteilung) mit Aussagen zur potentiellen Auswirkungen der geplanten Abriss- und Fällmaßnahmen auf Lebensstätten von Vögeln, Fledermäusen und Zauneidechsen

  • Geotechnische Stellungnahme zur Versickerbarkeit von Niederschlagswässern im Plangebiet

  • Geotechnische Stellungnahme mit vertiefenden Aussagen zu festgestellten Altlasten im Bereich des früheren PKW-Waschplatzes und der früheren Rampe

  • Gutachterliche Stellungnahme zu einer möglichen Beeinflussung der Kaltluftströmungsverhältnisse durch das Neubauvorhaben

  • Gutachterliche Stellungnahme Verkehr mit Aussagen zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen und dessen Verteilung im Straßennetz

  • Schallimmisionsprognose mit Aussagen zu von den umgebenden Straßen- und Schienenwegen ausgehenden Verkehrsgeräuschen, zu Geräuschen benachbarter gewerblicher Anlagen sowie zu den voraussichtlich von der geplanten Tiefgarage des Vorhabens ausgehenden Geräuschen

Der Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 "Altes gut Burgau" ist einschließlich seiner Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 03.04. bis einschließlich 05.05.2017 auch auf der Internetseite der Stadt Jena (www.jena.de) unter der Rubrik 'Stadt & Verwaltung' – 'Öffentliche Auslegungen' einsehbar. Hier besteht im genannten Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung zu senden (Kontaktformular bzw. Mailadresse). Für die Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der Stellungnahmen ist die Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gehbehinderte Personen werden gebeten, im Vorfeld der Einsichtnahme unter der Telefonnummer 03641 – 49 52 33 einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren, da das Gebäude Am Anger 34 nicht über einen Fahrstuhl verfügt.

 

Hinweise

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

 

Ein Antrag auf Normenkontrolle zum Bebauungsplan gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Es wird darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

 

Jena, den 16.03.2017

 

Stadt Jena

DER OBERBÜRGERMEISTER

 

 

 

Dr. Albrecht Schröter

(Oberbürgermeister) Siegel

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan des "Alten Gutes" ist fertig gestellt und soll - sofern der Zeitplan eingehalten wird - im Frühjahr zur Einsichtnahme und Stellungnahme offenliegen.

Wer sich die Dokumente gerne online anschauen oder herunterladen möchte:

Textteil

Planzeichnung

Begründung

Gutachten:

Versickerung

Verkehr

Artenschutz

Luftströmung (Kaltluftstörung)

Geotechnik

Lärm